Minister spricht von Meilenstein: Ermittler sollen Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung erhalten
Ermittler sollen künftig beim Verdacht auf eine schwere Straftat Daten wie etwa die IP-Adresse vorübergehend speichern dürfen. Auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren einigt sich die Ampel. Polizeigewerkschaft GdP und Bayern monieren, dass an der Regelung nichts quick sei.