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Новости за 18.07.2024

Westdeutscher Rundfunk (WDR.de) 

Toter nach Streit in Wuppertal

In Wuppertal-Vohwinkel kam es in der Nacht zu einer Auseinandersetzung auf offener Straße. Dabei wurde ein 24-jähriger Mann tödlich verletzt.

DIE WELT 

Acht Monate Haft wegen Online-Rassismus gegen Antonio Rüdiger

Real Madrid schützt seine Spieler und geht verstärkt gegen rassistische Hetze im Internet vor. Der Klub kann einen Erfolg verbuchen. Nach Beleidigungen gegen Antonio Rüdiger und Vinícius Junior ergeht gegen einen User nun ein Gerichtsurteil.

Frankfurter Allgemeine Zeitung (faz.net) 

Baut einfach: Niedersachsen senkt Standards für Umbauten

In einem alten Haus neue Wohnungen zu schaffen ist so teuer wie kompliziert. Fachleute fordern deshalb, endlich die Bauordnungen anzupacken. Niedersachsen hat nun geliefert. Deutschlands erste Umbauordnung im Überblick.

Titanic-magazin.de 

Müters Söhne #15

Erste Liebe
 "Ich habe meine Muse gefunden" Gideon ist 17 Jahre alt. Seine Mutter Viola Müter schreibt hier im wöchentlichen Wechsel über ihn und ihre anderen zwei Söhne im Alter von 5 und 12 Jahren. Die Mutter nennt sie liebevoll ihre...

Kieler Nachrichten 

J.D. Vance hält seine Bewerbungsrede: Hillbillys populistischer Lobgesang

Auf dem Parteitag der Republikaner wirbt der 39‑jährige Vizepräsidentschaftskandidat heftig um die Stimmen der Arbeiter im Rostgürtel der USA. Dazu muss er seine eigene Lebensgeschichte und die Aussagen seines Bestsellers etwas verbiegen. Donald Trump aber mutiert vom politischen Rattenfänger zum selbstlosen Retter der Nation.

Stern 

Beschwerden gegen Mindestlohn in Yogazentrum vor Bundesverfassungsgericht erfolglos

Die Beschwerden eines Yogavereins gegen Verurteilungen zur Zahlung des Mindestlohns sind vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Das Gericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Ursprünglich hatten zwei frühere Mitglieder der Gemeinschaft geklagt. (Az. 1 BvR 2231/23 und 1 BvR 2244/23)

Press24.net 

Tarifabschluss: Zuschläge für Mehrarbeit gekürzt (Apotheke-Adhoc)

Bisher galt gemäß Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in § 8 „Vergütung der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit“, dass für Mehrarbeit eine Grundvergütung plus Zuschläge in Höhe von 25 beziehungsweise 50 Prozent fällig werden – sofern die