Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon (Watson)
Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans. Ende Oktober soll dieser