Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt harte Klinik-Pflicht zu Zwangsmaßnahmen
Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen gegen den Willen der Betroffenen – das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.