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Urteil in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld

Die Verfassungsrichter erklärten, für das Betreuungsgeld verfüge der Bund nicht über die notwendigen Kompetenzen. Die Länder müssen entscheiden, ob sie die umstrittene Leistung weiter zahlen wollen.

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