Maßnahmenvollzug-Entlassung für Josef F. aufgehoben
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In der Causa um den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesenen Josef F. ist die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen notwendig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat deshalb die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, mit.