Firma muss Abschiebung ihres Mitarbeiters bezahlen
Ein Albaner war für eine Baufirma tätig, obwohl er weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis besaß. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte nun eine Entscheidung des Landkreises Bad Kreuznach, wonach der Unternehmer die Kosten der Abschiebehaft und die Abschiebung bezahlen muss.