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Vorfall auf Sylt: Nazi-Parolen in der Freizeit – darf der Arbeitgeber dann kündigen?

Stern 
Vorfall auf Sylt: Nazi-Parolen in der Freizeit – darf der Arbeitgeber dann kündigen?

Nach dem Video, das Partygänger auf Sylt zeigt, wie sie ausländerfeindliche Sprüche rufen, ziehen einige Arbeitgeber Konsequenzen. Aber geht das überhaupt so leicht?

Dass ihre Party deutschlandweit ein entrüstetes Beben auslösen würde, hatten die Partygäste der "Pony"-Bar im Sylter Ort Kampen bestimmt nicht erwartet. Das Video, in dem die Feierenden lauthals fremdenfeindliche und rassistische Parolen grölten und einer möglicherweise den Hitlergruß andeutete, sorgt bundesweit für Entsetzen. 

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in dem Fall – manchen aber wohl zu langsam: Mehrere große Unternehmen, darunter die Deutsche Bank und Vodafone, haben Stellung gegen Rassismus bezogen und Konsequenzen für mutmaßlich beteiligte Beschäftigte angekündigt. Acht Firmen und Institutionen wollen demnach Mitarbeiter, die mit dem Vorfall in Zusammenhang gebracht werden, entlassen, freistellen oder die Vorwürfe mindestens prüfen, berichtet der NDR.Tipps Zivilcourage 19.55

Nur: Dürfen sie das so einfach?

Eklat auf Sylt: Wie treu müssen Arbeitnehmer ihrem Unternehmen sein?

"Außerdienstliches Verhalten hat den Arbeitgeber eigentlich nicht zu interessieren", sagt der Rechtsanwalt und Chefredakteur des Rechtsmagazins "Legal Tribune Online", Felix Zimmermann. Dabei sei es egal, ob ein Mitarbeiter für die AfD kandidiere oder die Reichsflagge in seinem Garten hisse.

Arbeitgeber könnten allerdings mit der sogenannten Treuepflicht ihrer Beschäftigten argumentieren. Mitarbeiter müssen demnach die Interessen ihres Arbeitgebers wahren und diesen vor Schaden schützen. Je nach Position im Unternehmen könne die Treuepflicht unterschiedlich ausgelegt werden. Lagerarbeiter oder Angestellte einer Bäckerei hätten laut Zimmermann andere Verpflichtungen als Arbeitnehmer, die ein Unternehmen repräsentieren.

Wenn sich beispielsweise eine Influencerin öffentlich zu demokratischen Werten bekennt, die Mitarbeiter aber auf einer Party Nazi-Parolen skandieren, dann könne eine Kündigung durchaus erfolgreich sein, erklärt Rechtsexperte Zimmermann. Aber: Jeder Fall müsse einzeln bewertet werden.

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