Endlich höhere Strafen für Tierquälerei
Mit 1. Jänner 2016 wurde die Strafdrohung für Tierquälerei im Strafgesetzbuch von ein auf zwei Jahre angehoben. Auch die Gerichts-Zuständigkeit hat sich geändert, von Bezirks- auf Landesebene. Das ist eine deutliche Aufwertung.