Fünf Jahre nach Katastrophe: Tödliche Explosion: Gelagerter Abfall aus Dänemark Auslöser
Bei einer schweren Explosion in einer Müllverbrennungsanlage in Leverkusen sterben 2021 sieben Männer. Nun ist die Unglücksursache geklärt. Ermittlungen laufen gegen Akteure in Hamburg und Dänemark.
Für die verheerende Explosion in einer Müllverbrennungsanlage in einem Chemiepark in Leverkusen bei Köln 2021 mit sieben Toten war laut Staatsanwaltschaft aus Dänemark stammender Abfall der Auslöser. Dieser habe „eine selbstzersetzende Eigenschaft“ gehabt, die ursächlich für das Unglück gewesen sei, teilte die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität für NRW (ZeUK) fünf Jahre nach der Katastrophe mit.
Das Verfahren gegen Mitarbeitende des Chemiepark-Betreibers Currenta stellte die ZeUK bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft „mangels hinreichenden Tatverdachts“ ein. Die Ermittlungen gegen Verantwortliche des dänischen Abfallerzeugers und eines Hamburger Abfallmaklers gehen aber weiter: Es sei zu klären, ob diese „Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften des Abfallstoffes vorwerfbar nicht an die Betreiberfirma weitergegeben haben“. Firmennamen nannte die Behörde nicht.
Eines der schwersten Explosionsunglücke in Deutschland
Am 27. Juli 2021 war ein Lagertank in der Sondermüllverbrennungsanlage in Leverkusen explodiert, ein enormes Feuer breitete sich aus, weitere Tanks wurden zerstört. Bei einem der schwersten Explosionsunglücke in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten kamen sieben Männer ums Leben, weitere 31 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Selbsterwärmungseffekte führten zur Explosion des Tanklagers
„Technische Ursache und Ausgangspunkt der Explosion“ sei der Abfall aus Dänemark gewesen, der in dem Leverkusener Tank über der sogenannten Selbsterwärmungstemperatur gelagert worden sei, schilderte die Staatsanwaltschaft. Dadurch seien Selbsterwärmungseffekte eingetreten, die „zu einem exponentiellen Temperatur- und Druckanstieg und letztlich zu einer Explosion mit einem sich anschließenden Brandereignis“ geführt hätten.
Die Ermittlungen ergaben demnach auch: Für die Verantwortlichen bei Currenta, die für Annahme und Lagerung des Abfallstoffes zuständig waren, sei aus den vorgelegten Daten und Unterlagen nicht erkennbar gewesen, dass der Abfall die folgenschwere „selbstzersetzende Eigenschaft“ hatte. Das Schadensereignis sei damit für sie „nicht vorhersehbar“ gewesen.