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Terrorprozess: Hilfe für IS-Terroristen - Düsseldorferin verurteilt

Stern 

Eine Düsseldorferin hat jahrelang europaweit gefangene IS-Terroristen und IS-Anhänger unterstützt - mit Geld und Durchhalteparolen. Nun wurde die Deutsche verurteilt.

Die Betreiberin der europaweit aktiven IS-nahen Gefangenenhilfsinitiative „Free our sisters“ ist wegen Unterstützung der Terrorgruppe schuldig gesprochen worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte die 43-jährige Düsseldorferin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. 

Die Deutsche Nadine D. habe sich um prominente inhaftierte IS-Terroristen in Deutschland, Österreich und Frankreich gekümmert, ihnen Spendengeld und Zuspruch zukommen lassen, damit sie dem IS die Treue halten, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Sie habe eine verfestigte dschihadistische Einstellung, befürworte ein Kalifat und die Scharia in der Auslegung des sogenannten Islamischen Staats (IS). Zu einer inzwischen verurteilten IS-Terroristin habe sie ein enges Vertrauensverhältnis unterhalten. 

Die inhaftierten Terroristen hätten sich teilweise via Telegram öffentlich für den Zuspruch bedankt, so etwa einer der Attentäter, die in Paris 2015 beim Überfall auf den Bataclan-Club an der Tötung von 131 Menschen beteiligt waren. Mit falschen Verwendungszwecken wie „Kinderkleidung“ habe sie ihre Aktivitäten als humanitäres Engagement verschleiert.

Kinder malten Bilder für potenzielle Massenmörder

Sie habe Kinder Bilder malen lassen für potenzielle Massenmörder wie einen der verurteilten Rizin-Bombenbauer von Köln, sagte der Richter. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft für die vierfache Mutter gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch und hilfsweise eine Bewährungsstrafe beantragt. 

Nach Angaben ihrer Verteidiger hatte die Angeklagte mit dem gesammelten Geld lediglich Frauen und Kindern inhaftierter IS-Kämpfer helfen wollen. Dies sah das Gericht als widerlegt an. Die Konvertitin war im September 2025 in ihrer Düsseldorfer Wohnung festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. 

Fünf Jahre lang habe sie die Gefangenenhilfe „Free our sisters“ (Befreit unsere Schwestern) betrieben. Dass sie die Betreiberin der Initiative ist, hatte die Angeklagte gestanden. „Sie haben sich in keiner Weise von ihrer radikalen Einstellung distanziert“, kritisierte sie der Richter. Sie habe sich im Prozess sogar im Gegenteil „IS-konform verhalten“. 

14.000 Euro Spenden

Laut Bundesanwaltschaft hatte die Angeklagte über verschiedene Online-Profile Spenden in Höhe von insgesamt fast 14.000 Euro eingeworben und die Gelder an Gefangene oder deren Angehörige weitergeleitet. Für Fotoaktionen seien IS-Symbole wie der Löwe verwendet worden. Eine humanitäre Zielsetzung sei lediglich vorgetäuscht worden.

Verteidigung: Nur humanitäres Engagement

Die Verteidiger hatten entgegnet, die vierfache Mutter habe sich nur humanitär engagiert. Sie habe Menschen in Notlagen unterstützt. Mehrere Verfahren gegen sie seien zuvor eingestellt worden. Verteidiger Serkan Alkan kündigte Revision gegen das Urteil und Beschwerde gegen die Haftfortdauer an. Das Gericht hatte den Haftbefehl auch nach elf Monaten Untersuchungshaft in Vollzug gelassen.

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