Neues Pilotprojekt: NRW-Gefängnisse testen Internetzugang für Häftlinge
Email aus dem Knast: Drei Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen richten Computerräume für ihre Insassen ein. In anderen Bundesländern gibt es das bereits.
Häftlingen in NRW soll unter Aufsicht erlaubt werden, ins Internet zu gehen. Laut Justizministerium werden dafür in drei Justizvollzugsanstalten spezielle Räume mit abgesicherten Geräten eingerichtet.
In den sogenannten digitalen Sozialräumen soll es den Gefangenen laut Justizministerium ermöglicht werden, „Kontakte zur Außenwelt zu pflegen und herzustellen sowie Bildungs-, Qualifizierungs- und Freizeitangebote in einem strukturierten, begleiteten und sicherheitskonformen Rahmen zu nutzen.“
Eine Ministeriumssprecherin erläuterte: „Um die Entlassung gezielt vorzubereiten, soll beispielsweise Gefangenen ermöglicht werden, vielfältige Informationsangebote zu nutzen und digital Anträge innerhalb und außerhalb der Vollzugseinrichtungen zu stellen. Sprachbarrieren können durch die Nutzung von Übersetzungstools überwunden werden.“
Gefängnis-Mitarbeiter überwachen Gefangene am Computer
Die Nutzung der Computer in den digitalen Sozialräumen werde immer durch einen Vollzugsmitarbeiter überwacht. Ansonsten werde es nur einige ausgesuchte Internetseiten geben, die man überhaupt ansteuern könne. Für das Pilotprojekt wurden die Gefängnisse in Geldern, Rheinbach und Essen ausgesucht.
Auch in anderen Bundesländern gibt es bereits Pilotprojekte, die Häftlingen eingeschränkten Zugang zum Internet bieten. In Berlin etwa startete 2022 ein Pilotprojekt in einem Frauengefängnis, das später auf weitere Anstalten ausgeweitet wurde. Die Häftlinge sollten so unter anderem Zugang zu beruflichen Bildungsangeboten bekommen.
Aus Sicht des Justizministeriums in NRW soll der beschränkte Internetzugang sogar die Sicherheit erhöhen: Durch Online-Formulare – zum Beispiel für einen Führerschein – müsse man die Gefangenen seltener zu Behörden fahren. „Zum anderen reduziert der Zugang zur digitalen Kommunikation mit der Außenwelt den Briefverkehr und damit den Eingang von mit synthetischen Drogen getränkten Schriftstücken“, so die Sprecherin.