Menschenrechtsgericht lehnt Familiennachzug für dreizehn Kinder aus drei Ehen ab
Ein Mann, der in seinem Heimatland mit mehreren Frauen verheiratet ist, hat keinen Anspruch darauf, die Kinder aus diesen Verbindungen nach Europa zu bringen. Geklagt hatte ein Jemenit mit drei Frauen und 13 Kindern.