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Kommunalfinanzen: Verfassungsbeschwerde von Nienburg bleibt unbehandelt

Stern 

Die Kassen sind beim Land, bei Landkreisen und Kommunen knapp. Der Streit ums Geld reicht bis zum höchsten Gericht nach Karlsruhe. Dort scheiterte jetzt die Stadt Nienburg (Salzlandkreis).

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Nienburg (Salzlandkreis) gegen 2022 geänderte Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes Sachsen-Anhalt nicht zur Entscheidung angenommen. „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Jahresfrist zur Erhebung nicht gewahrt wurde“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Nienburg hatte zunächst eine kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt erhoben. Diese wurde mit einem Urteil vom 21. Januar 2025 zurückgewiesen. Danach rief die Stadt das oberste Gericht in Karlsruhe an.

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