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Feiertag: Diese Kostüme sind an Halloween verboten

Stern 

Nicht jede Requisite und Verkleidung ist an Halloween erlaubt. Manche Kostümideen können rechtliche Folgen haben. Was erlaubt ist und was nicht.

Manche mögen es schaurig, manche blutig und manche möglichst realistisch. Wer glaubt, dass dem Ideenreichtum bei Halloween-Kostümen keine Grenzen gesetzt sind, liegt falsch. Tatsächlich sind manche Verkleidungen verboten und können im schlimmsten Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Bei Uniformen wird es heikel

So ist etwa bei Uniform-Kostümen Vorsicht geboten. Wer sich als Polizist verkleidet, sollte keine echte Dienstuniform oder täuschend ähnliche Uniform mit entsprechenden Abzeichen tragen. Denn nach Paragraph 132a des Strafgesetzbuches ist es verboten, unbefugt Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen zu tragen. Das gilt auch für Kleidungsstücke, die diesen zum Verwechseln ähnlich sehen. Darauf kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr stehen.

Ein neutraler Arztkittel oder Labormantel ist dagegen grundsätzlich unproblematisch. Entscheidend ist, dass damit nicht der Eindruck erweckt wird, die Person übe tatsächlich einen bestimmten Beruf oder ein öffentliches Amt aus.

Bei Waffen hört der Kostümspaß auf

Wäre ein Cowboy ohne Pistole oder ein Ritter ohne Schwert? Zu manchen Kostümen gehört eine Waffe dazu. Doch hierzu gelten besondere Regeln: Sogenannte Anscheinswaffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht geführt werden. Das regelt Paragraph 42a des Waffengesetzes. 

Dazu können etwa realistisch aussehende Spielzeugpistolen gehören. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Kommt ein Kostüm nicht ohne Waffe aus, ist man mit möglichst bunten und eindeutig als Spielzeug erkennbaren Waffen auf der sicheren Seite.

Keine rechtsextremistischen Symbole erlaubt

Wer über ein besonders gruseliges Halloween-Kostüm nachdenkt und sich als Adolf Hitler oder als Mitglied des Ku-Klux-Klans verkleiden möchte, sollte es lieber sein lassen. Volksverhetzende Kostüme und Kostüme, die verbotene Zeichen zeigen, sind nicht erlaubt. Das gilt unter anderem für Hakenkreuze, SS-Zeichen, bestimmte Parolen und Grußformen. 

Paragraph 86a des Strafgesetzbuches stellt die öffentliche Verwendung solcher Kennzeichen unter Strafe. Möglich sind Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Für eine Halloween-Party gilt deshalb: Rechtsextreme Symbole gehören nicht auf das Kostüm. Auch eine Verkleidung als Nazi oder SS-Mitglied kann strafrechtlich relevant sein.

Wie freizügig darf ein Halloween-Kostüm sein?

Auch beim Thema Nacktheit gelten bestimmte Grenzen. So ist von einem Auftritt im Geburtsoutfit abzuraten. Sollte sich jemand durch ein freizügiges Kostüm gestört fühlen, kann es sich um Erregung öffentlichen Ärgernisses handeln. Gemäß Paragraph 183a Strafgesetzbuch kann ein Verstoß mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Exhibitionistische Handlungen werden nach Paragraph 183 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.

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