Sachsen-Anhalt: Landkreis und Städte in Mansfeld-Südharz einigen sich
Jahrelang stritten der Landkreis Mansfeld-Südharz und mehrere Kommunen über die Kreisumlage. Nun ist ein Vergleich besiegelt. Doch weitere Verfahren sind noch offen.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist ein kommunaler Finanzstreit über die Jahre 2017 bis 2021 beigelegt worden. Nachdem der Kreistag im September einem Vergleich zur Kreisumlage zugestimmt habe, hätten jetzt auch die Räte der Städte Sangerhausen, Eisleben, Hettstedt und der Gemeinde Klostermansfeld ein positives Votum abgegeben, teilte der Landkreis mit.
„Von ehemals 54 angestrengten Klagen sind jetzt noch 11 Rechtsstreite aus den Jahren 2024 bis 2026 offen. Wir haben also einen wichtigen Etappensieg zum Rechtsfrieden in der kommunalen Familie erreicht“, erklärte Landrat André Schröder (CDU).
Die Kreisumlage ist der zentrale Finanzierungsmechanismus der Landkreise. Da sie nicht über eigene Steuereinnahmen verfügen, erheben die Kreise eine Umlage bei den kreisangehörigen Gemeinden, um ihre Aufgaben – etwa Nahverkehr, Kreisstraßen oder Schulen – zu finanzieren.
Im Streit um ihre finanzielle Ausstattung sind der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis auch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen. Mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde soll geklärt werden, ob es einen Anspruch auf eine Mindestausstattung gibt. Ein Termin für eine Entscheidung war laut dem Gericht zuletzt nicht absehbar.