Hitlergruß: Fünf Schuldsprüche wegen Wiederbetätigung
Sie sollen die Hand zum Hitlergruß erhoben und "Heil Hitler" geschrien haben: Fünf Angeklagte wurden dafür zu fünf bis 22 Monaten bedingt bzw. teilbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.