Causa Böhmermann - Darum hat Erdogans Klage wenig Aussicht auf Erfolg
Der Tatbestand der "Majestätsbeleidigung", auf den sich Erdogan bei seinem Ersuchen an die Bundesregierung im Fall Böhmermann beruft, ist wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit heute nicht mehr anwendbar. "Im Zweifel für den Angeklagten" - so könnte der Freispruch für Böhmermann lauten.Von FOCUS-Online-Experte Ernst Fricke