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Dublin-Verordnung: Abschiebefrist abgelaufen. Asylbewerber darf bleiben

Das Bundesverwaltungsgericht schwächt die Dublin-Verordnung weiter: Falls ein anderes EU-Land sich weigert, einen Asylbewerber zurückzunehmen, und die Abschiebefrist abgelaufen ist, darf er bleiben.

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