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Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Urlaubsgeld auf Mindestlohn anrechnen

Enttäuschung für Geringverdiener: Nach einem Urteil können Sonderzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Die Verbesserungen durch die 8,50 Euro pro Stunde fallen dann eher gering aus.

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