14 Jahre Haft: Warum Rekers Attentäter mildernde Umstände bekommt
Die Messerattacke auf Henriette Reker geschah heimtückisch und zweifellos mit Tötungsabsicht. Und doch muss der Täter nicht lebenslang in Haft. Drei Dinge hält das Gericht ihm zugute.