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EuGH: Vorbestrafte Ausländer mit Kindern dürfen bleiben

Straffällig gewordene Ausländer dürfen nicht ausgewiesen werden, wenn sie allein für ein Kind sorgen und dieses EU-Bürger ist, so ein EuGH-Beschluss. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Person eine unmittelbare Gefahr darstellt.

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