Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
Das Ende gut verzinster Bausparverträge ist gekommen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Altverträge von den Bausparkassen gekündigt werden können - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Ende gut verzinster Bausparverträge ist gekommen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Altverträge von den Bausparkassen gekündigt werden können - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.