Getränkemarkt fordert Steuernummer von Pfandsammlern
Der Geschäftsführer eines Getränkemarkts verlangt Adresse und Umsatzsteuernummer von Pfandflaschensammlern - weil die einem Gewerbe nachgingen. Wie er auf diese Idee kam, weiß auch der Inhaber des Marktes nicht. Er entschuldigt sich.