Ried im Innkreis/Schärding: Tote bei Gewölbeeinsturz: Bedingte Haft
Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Bauarbeiter ums Leben gekommen sind, sind am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis der Bauherr und ein Zimmerer zu jeweils acht Monaten bedingter Haft plus unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Der Hauseigentümer muss 80.000 Euro bezahlen, der Handwerker 2.400 Euro. Die Urteile wegen grob fahrlässiger Tötung sind rechtskräftig.