BSG: Trick zu Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung schon früher meist unzulässig
Ein beliebter Trick für Rentner zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch schon früher meist unzulässig. Denn ein bewusster Verzicht auf Teile der Rente vermittelte erst nach zwölf Monaten Anspruch auf Familienversicherung beim Ehepartner, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Seit Jahresbeginn ist dies auch im Sozialgesetzbuch ausdrücklich so geregelt. (Az.: B 6a/12 KR 14/24 R)