17.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro.