Lastschriftgebühr: Gericht glaubt AEP nicht (Apotheke-Adhoc)
Mit einer Lastschriftgebühr wollte AEP seinen Kunden einen zusätzlichen Bonus gewähren. Im Grunde profitierten nämlich alle Beteiligten von den geringeren Aufwänden, argumentierte der Großhändler. Das müsse man doch belohnen dürfen. Doch das