REgeln
§ 2 Allgemeines
> Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
> Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach dem entstehenden Reinigungsaufwand festgelegt wird.
> Behälter aus Glas, Hartplastik oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Schwimmbades nicht mitgebracht werden.
> Den Badegästen ist es nicht erlaubt... Читать дальше...