BGH weist Forderung nach höheren Zinsnachzahlungen durch Sparkassen zurück
Die Zinsen bei sogenannten Prämiensparverträgen dürfen sich an den Durchschnittsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere orientieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und wies damit höhere Forderungen von Verbraucherschützern zurück. In den konkreten Fällen ging es um Verträge von Kunden mit der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden aus den 90er- und Nullerjahren. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)