Dreister Betrug beim Reparaturbonus: Bedingte Haft für einen Pinzgauer Handyshop-Betreiber
Gut 55.000 Euro an EU-Fördergeld sollen sich zwei Pinzgauer, die einen Handyshop betreiben, durch Tricksereien beim Reparaturbonus ergaunert haben. Einer des Duos, er war im Prozess geständig, erhielt am Donnerstag am Landesgericht Salzburg 15 Monate bedingte Haft. Der andere – er beteuerte, von den Betrügereien „nichts gewusst“ zu haben – wurde letztlich freigesprochen. Nicht rechtskräftig.